Karosserie­arbeiten

Ob Dellen, Kratzer oder größere Unfallschäden – bei Lackprofi B1 bringen wir Ihre Karosserie wieder in Topform! Unsere erfahrenen Spezialisten reparieren und restaurieren mit höchster Präzision und modernster Technik. Vertrauen Sie auf Qualität, die nicht nur sichtbar, sondern auch langfristig spürbar ist. Von der kleinen Beule bis zur umfassenden Instandsetzung: Wir sorgen dafür, dass Ihr Fahrzeug wieder wie neu aussieht.

Verlassen Sie sich auf uns – wir bringen Sie sicher wieder auf die Straße!

Unfall gehabt? Keine Panik!

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern in allen Unfallfragen.

Unsere Leistungen

  • Unfallinstandsetzung: Fachgerechte Reparatur von kleinen und großen Unfallschäden
  • Dellen- und Beulenbeseitigung: Schonende Entfernung von Dellen, z. B. durch Hagel oder Parkrempler
  • Rostentfernung und -schutz: Beseitigung von Roststellen und präventive Rostschutzmaßnahmen
  • Austausch von Karosserieteilen: Ersatz und Anpassung beschädigter Teile wie Türen, Kotflügel oder Stoßstangen
  • Rahmenrichtarbeiten: Wiederherstellung der ursprünglichen Fahrzeuggeometrie nach schweren Schäden
  • Schweißarbeiten: Reparatur und Verstärkung von Karosserieteilen durch präzise Schweißtechniken
  • Lackaufbereitung und -schutz: Vorbereitung für eine makellose Lackierung und Schutzversiegelung
  • Smart Repair: Effiziente Reparaturen für kleinere Schäden wie Kratzer oder Steinschläge

Für jede Herausforderung rund um Ihre Karosserie – Lackprofi B1 bringt sie wieder in Bestform!

Wichtige Infos

Nachdem wir gemeinsam mit Ihnen den Schaden begutachtet haben, bewertet unser geschultes Personal (Gutachter)  das Ausmaß und die Kosten der notwendigen Reparaturen.

Bagatellschäden

Bei kleineren Schäden unter 800 Euro, die als Bagatellschäden gelten, ist normalerweise kein Gutachter erforderlich. In solchen Fällen erstellt unser Meister einen detaillierten Kostenvoranschlag für die Reparatur, da die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Kosten für einen Sachverständigen nicht übernimmt.

 

Einsatz eines Gutachters

Bei umfangreicheren Schäden empfehlen wir, unseren hausinternen Sachverständigen hinzuzuziehen. Dieser erstellt ein umfassendes Gutachten, um den Schaden vollständig zu dokumentieren und sicherzustellen, dass Sie Ihre Ansprüche vollumfänglich geltend machen können.

 

Ergebnisse des Gutachtens

  • Instandsetzbarer Zustand: Der Gutachter bestimmt die genauen Reparaturkosten und den Umfang der notwendigen Arbeiten. Nach Vorliegen des Gutachtens kann die Reparatur beginnen.
  • Totalschaden: Sollte das Gutachten zeigen, dass die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen, wird das Fahrzeug als wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft.

Recht auf fachgerechte Instandsetzung und Kostenerstattung
Als Unfallopfer haben Sie Anspruch auf eine professionelle Reparatur Ihres Fahrzeugs und auf die Übernahme sämtlicher damit verbundener Folgekosten. Um Ihnen die Abwicklung zu erleichtern und Zeit zu sparen, übernehmen wir die gesamte Schadensabwicklung für Sie. Dies umfasst:

 

  • Schadensmeldung bei der Versicherung
  • Erstellung des notwendigen Gutachtens
  • Vermittlung eines Fachanwalts bei Bedarf
  • Fachgerechte Unfallinstandsetzung
  • Bereitstellung eines Mietwagens
  • Direkte Abrechnung mit der Versicherung

 

Freie Werkstattwahl
Sie haben das Recht, die Werkstatt für die Reparatur Ihres Fahrzeugs frei zu wählen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung hat keinen Einfluss darauf und darf Sie bei der Wahl der Werkstatt nicht benachteiligen.

 

Übernahme von Folgekosten

Abschleppkosten
Die Kosten für das Abschleppen Ihres Fahrzeugs vom Unfallort zur Werkstatt Ihrer Wahl werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen.

Mietwagenkosten
Die Kosten für einen Mietwagen während der Reparaturzeit übernimmt ebenfalls die Haftpflichtversicherung. Als Geschädigter sind Sie jedoch verpflichtet, die Kosten so gering wie möglich zu halten.

Fachanwaltskosten
Sollte die Einschaltung eines Anwalts notwendig werden, werden die dadurch entstehenden Kosten erstattet.

Gutachterkosten
Die Kosten für den Sachverständigen werden von der Haftpflichtversicherung übernommen, es sei denn, es handelt sich um die Begutachtung eines Bagatellschadens.

Schadensmeldung und Kostenüberblick
Melden Sie den Unfall unverzüglich Ihrer Versicherung. Falls Sie keine Vollkaskoversicherung besitzen, tragen Sie die Kosten für die Instandsetzung selbst. Es ist daher wichtig, dass Sie stets einen genauen Überblick über die anfallenden Kosten behalten.

Kostenvoranschlag zu vergünstigten Konditionen
Wir bieten Ihnen einen zeitwertgerechten und verbindlichen Kostenvoranschlag zu vergünstigten Stundenverrechnungssätzen an. Kontaktieren Sie uns, um mehr über unsere attraktiven Angebote zu erfahren.

Freie Werkstattwahl

Bindung durch Versicherungsverträge
In vielen Kaskoversicherungsverträgen sind Sie als Kunde gebunden, im Schadensfall eine vom Versicherer vorgeschriebene Werkstatt aufzusuchen. Informieren Sie sich über Ihre Vertragsbedingungen, um Ihre Optionen zu kennen.

Als Mitverschulder…

Einholen juristischen Rats
Bei Mitverschulden kann die Kostenverteilung und Unfallabwicklung kompliziert werden. Es ist ratsam, sich von einem Fachanwalt beraten zu lassen, um Ihre Rechte und Pflichten genau zu verstehen und sich angemessen vertreten zu lassen.

Sie suchen einen Anwalt? Wir empfehlen:

Stefanie Helzel

Fachanwältin Verkehrsrecht
Elbinger Straße 11
90491 Nürnberg

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Telefon: +49 30 484 70 574 oder per E-Mail: info@lackprofi-b1.de

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